ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1 – ALLGEMEINES

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäfte zwischen Ihrem Unternehmen („Kunde“) und unserem Unternehmen („FLEXICO“), die den Verkauf von FLEXICO-Kunststoffartikeln betreffen, und zwar einschließlich Kunststoffbeuteln aus unserem Katalog bzw. maßgefertigten Kunststoffbeuteln („Beutel“) und/oder Verschlusssystemen aus unserem Katalog bzw. maßgefertigten Kunststoffprofilen („Profile“).

1.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird, heben die folgenden AGB alle früheren Geschäftsbedingungen auf und bilden die alleinige Vertragsgrundlage für alle zwischen FLEXICO und dem Kunden zustande kommenden Verträge.

1.3 Die AGB gelten sowohl für Inlandsverkäufe als auch für grenzüberschreitende Verkäufe gemäß dem Wiener UN-Übereinkommen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Dabei liegt es im Ermessen von FLEXICO und des Kunden zu beurteilen, ob es sich um einen grenzüberschreitenden Verkauf handelt.

2 – GEGENSEITIGE VERPFLICHTUNGEN

2.1 AUFTRAGSBESTÄTIGUNG UND FORDERUNG VON FINANZIELLEN SICHERHEITEN

Die Bestelllungen allein, die von den FLEXICO-Mitarbeitern entgegengenommen oder an FLEXICO adressiert werden, entweder direkt an die Vertriebsmitarbeiter oder über den Internetshop der Webseite von FLEXICO (nachfolgend „Webseite“ genannt) unter den Webadressen www.www.flexico.it oder www.flexico-packaging.com sind nicht bindend. Den AGB entsprechend kommt der Kaufvertrag erst zustande, nachdem FLEXICO dem Kunden seine schriftliche Auftragsbestätigung gesendet hat. Dies gilt nicht für Bestellungen der Katalogartikel von FLEXICO, die ohne schriftliche Auftragsbestätigung bindend sind, außer wenn die Bestellung in Teilmengen mit verschiedenen Lieferdaten erfolgt.

FLEXICO behält sich das Recht vor, den Kunden auch im Anschluss an die Auftragsbestätigung oder im Rahmen der Ausführung eines Auftrages aufzufordern, Sicherheiten für die Zahlung der Waren zu leisten (insbesondere aber nicht beschränkt auf die folgenden Situationen: Erstbestellung eines Neukunden, Kunde in Insolvenzverfahren und/oder im Anschluss an einen Warnhinweis im Hinblick auf die finanzielle Solidarität des Kunden). Es muss sich dabei um gültige, echte und seriöse Sicherheiten handeln. Legt der Kunde diese Sicherheiten nicht zeitnah vor, kann FLEXICO den Vertrag nach eigenem Ermessen als aufgelöst betrachten, ohne dass es einer vorherigen Mahnung, Formalität oder einer gerichtlichen Entscheidung bedarf.

2.2 BESTELLÄNDERUNG ODER -STORNIERUNG

Jegliche nachträgliche Änderung einer durch FLEXICO bestätigten Bestellung (nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung) kann zu einer Änderung der Preise und der Lieferfristen führen. Wenn der Kunden eine Bestellung ganz oder teilweise storniert, hat er alle damit verbundenen Kosten zu tragen.

2.3 PREISE

Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung verstehen sich die Preisangaben in der Auftragsbestätigung von FLEXICO bei Lieferungen innerhalb des französischen Mutterlandes porto- und verpackungsfrei, netto und ohne Skonto, Rabatt oder Nachlass.

Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung verstehen sich die Preisangaben in der Auftragsbestätigung von FLEXICO bei Lieferungen außerhalb des französischen Mutterlandes und ins Ausland unter Berücksichtigung der mit dem Kunden vereinbarten Incoterm-Klausel verpackungsfrei, netto und ohne Skonto, Rabatt oder Nachlass.

Die Verkaufspreise von FLEXICO basieren auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Rohstoffpreisen, Steuern und Transporttarifen. Vor der Lieferung eintretende Preiserhöhungen gehen bei Lieferfristen von mehr als acht Wochen sowie insbesondere bei periodischen Geschäften und/oder Bestellungen zulasten des Kunden und erhöhen den bisherigen Rechnungspreis entsprechend. Für die in dem FLEXICO-Katalog angebotenen Artikel gilt die dazugehörige Preisliste.

2.4 ZAHLUNG

Die Zahlung erfolgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Sofortzahlung wird ein Skonto von 0,5 % gewährt. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes sowie eine pauschale Abgeltung für die Mahngebühr in Höhe von EUR 40 zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer an.

2.5 LIEFERUNG, VERSAND UND ABHOLUNG

Die Lieferung erfolgt entweder durch die direkte Aushändigung der Waren an den Kunden, durch einfache Mitteilung, dass die Waren zur Verfügung stehen, durch Übergabe der Waren in den Geschäftsräumen von FLEXICO an einen Spediteur, Transportunternehmer oder an einen Paketdienst. Im Fall von Transportschäden, Mängeln, Versäumnissen, Verspätungen oder jeglichem anderen Fehler liegt es in der alleinigen Verantwortung des Empfängers, sein Widerspruchsrecht dem Spediteur gegenüber geltend zu machen und die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen für diesen Widerspruch zu ergreifen (Artikel L1333 des französischen Handelsgesetzbuches), andernfalls verliert er jegliches Widerspruchsrecht gegenüber dem Spediteur. Die kundenseitigen Beanstandungen müssen vollständig, begründet und detailliert sein. Der Umtausch oder die Rücknahme von Produkten bedarf der vorherigen Zustimmung durch FLEXICO. Liegt keiner der in Artikel 3.5 dieser AGB aufgeführten Umstände vor, sind vom Kunden in beiden Fällen die Transportkosten sowie EUR 25 zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer für die Verwaltungskosten zu entrichten.

2.6 LIEFERFRISTEN

Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum, an dem die verschiedenen Produkt- und Verkaufsbedingungen endgültig vereinbart wurden. Bei den angegebenen Lieferfristen handelt es sich um Richtwerte. Aus Lieferverzögerungen ergeben sich in keinem Fall Schadensersatzansprüche. Aus einer Lieferverzögerung ergibt sich für den Kunden kein Recht auf Stornierung seiner Bestellung, außer wenn seit dem Versanddatum der Mahnung wegen Lieferverzugs durch Einschreiben mit Rückschein an FLEXICO fünfzehn Tage verstrichen sind.

2.7 LIEFERUNGSAUFSCHUB

Wird der Versand der FLEXICO-Artikel durch beim Kunden liegende Gründe verzögert, kann FLEXICO unbeschadet der Lagerhaltungskosten, eine Rechnung für die „Bereitstellung“ mit gleichen Zahlungsbedingungen wie für den fristgerechten Versand der Artikel erstellen.

Die Risiken für die Lagerung der derart in Rechnung gestellten und im Lager verfügbaren Waren trägt der Kunde. Verstreichen ab der Verfügbarkeit der Artikel im Lager drei Monate, hat FLEXICO das Recht, die Waren zu versenden.

2.8 HÖHERE GEWALT

Als Grund (i) für eine Haftungsfreistellung von FLEXICO und des Kunden und (ii) für die rechtmäßige Aussetzung der Vertragserfüllung gilt jedes Ereignis, das als höhere Gewalt einzuordnen ist, insbesondere Krieg (ob mit oder ohne Kriegserklärung), Boykotts, Rohstoff- und Energieknappheit, Naturkatastrophen, Brände, Nichtleistungen und Nachlässigkeiten des Spediteurs, Voll- oder Teilstreiks, Aussperrungen und alle Zwischenfälle, die sich dem Willen der Parteien entziehen und von der Vertragspartei, die ihre vertragliche Leistung deswegen nur verspätet oder gar nicht erbringen kann, trotz angemessener Maßnahmen nicht überwunden werden können.

2.9 GEISTIGES EIGENTUM: ZEICHNUNGEN, FOTOGRAVUREN, KLISCHEES UND NEGATIVE

Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Gravuren, Klischees,  Datenträger, Negative und sonstige Konzepte, die FLEXICO für den Druck entwickelt, verbleiben im ausschließlichen Eigentum von FLEXICO, auch wenn sie auf Grafiken und Vorzeichnungen des Kunden basieren. FLEXICO übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für die Kopie, das Plagiat oder die Nichteinhaltung  eines bestehenden Gebrauchsmusterschutzes. Der Kunde muss FLEXICO im Fall eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit der vorliegenden Klausel 2.9 unterstützen und im Hinblick auf alle damit verbundenen Verluste schadlos halten. Technische Kosten, die insbesondere bei Zeichnungen, Klischees, Fotogravuren und Negativen anfallen, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

3 –  QUALITÄT UND ABNAHME DER WAREN

3.1 HANDELSÜBLICHE QUALITÄT

Werden die FLEXICO-Artikel ohne besondere Qualitätsanforderungen bestellt, kann der Kunde nur Waren in der handelsüblichen Qualität ohne Berücksichtigung des vom Kunden vorgesehenen Verwendungszwecks und mit der handelsüblichen Toleranz im Hinblick auf die Maße und das Gewicht verlangen, außer wenn FLEXICO dem Kunden im Hinblick auf den von ihm vorgegebenen Verwendungszweck eine ausdrückliche und schriftliche Garantie gewährt hat.

3.2 LIEFERTOLERANZEN

    • Die bestätigten Abmessungen für die Beutel verstehen sich als Gesamtbreite und Länge unterhalb des Verschlusses.
    • Stärkentoleranz: punktuell +/- 14% für Minigrip Rollenware und Minigrip Beutel und +/- 10% für alle anderen Produkte.
    • Beim durchschnittlichen Gewicht +/- 7% für Minigrip Rollenware und Minigrip Beutel und +/- 5% für alle anderen Produkte.
    • Toleranzen in Breite und Länge + / – 5%

Die tatsächlichen Liefermengen können, aufgrund der spezifischen Besonderheiten der Produkte innerhalb der nachfolgend genannten Toleranzen, von den Mengenangaben in der Auftragsbestätigung abweichen. Die für die bestellten Mengen zugelassenen Toleranzen befinden sich im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Prozentsätze und sind, dem Lieferauftrag des Kunden entsprechend, pro Bestellung, pro Teillieferung oder pro einzelnem Artikel anwendbar.

 

a. Unbedruckte Beutel (Verkaufseinheit: Stück)

±15 % für Bestellungen bis einschließlich 10.000 Stück,

±10 % für Bestellungen von 10.001 bis einschließlich 100.000 Stück,

±5 % für Bestellungen über 100.000 Stück.

b. Bedruckte Beutel (Verkaufseinheit: Stück)

±25 % für Bestellungen bis  einschließlich 10.000 Stück,

±20 % für Bestellungen von 10.001 bis einschließlich 25.000 Stück,

±15 % für Bestellungen von 25.001 bis einschließlich 100.000 Stück,

±10 % für Bestellungen über 100.000 Stück.

c. Bedruckte und unbedruckte Rollenware (Verkaufseinheit: Kilogramm oder Meter)

±20 % für Bestellungen bis einschließlich 150 kg oder einschließlich 4.000 m,

±10 % für Bestellungen von 151 bis einschließlich 500 kg oder von 4.001 bis einschließlich 14.000 m,

±5 % für Bestellungen über 500 kg oder 14.000 m.

d. Verschlussprofile (Verkaufseinheit: 1000 Meter)

±20 % für Bestellungen bis 10.000 Meter,

±10 % für Bestellungen von 10.001 bis 100.000 Meter,

±5 % für Bestellungen über 100.000 Meter.

3.3 BEDRUCKTE PRODUKTE, DRUCKFREIGABE UND ERSTDRUCK

Sofern nicht anders angegeben, verwendet FLEXICO zum Drucken Standardfarben. FLEXICO übernimmt gemäß den branchenüblichen Gepflogenheiten keine Garantie für die Beständigkeit seiner Druckfarben gegenüber Inhalten, welche die Druckfarben negativ beeinflussen könnten.  Die Bestätigung der Druckvorlage (BAG) im PDF-Format gilt als Druckfreigabe des Kunden. Die Bestätigung des Korrekturabzugs (BAT) in Papierform gilt ebenfalls als Druckfreigabe des Kunden. Wenn der Kunde bei der Freigabe des Korrekturabzugs in Papierform nicht anwesend ist, führt FLEXICO den Druck mit einer Farbtoleranz zwischen 0,5 und 3 anhand des vom Kunden bestätigten Korrekturabzugs im PDF-Format aus.

3.4 STRICHCODES

FLEXICO haftet für den Druck von Strichcodes nur dann, wenn dieser auf der firmeneigenen Druckskala basiert. Wenn der Kunde eine geringere Vergrößerung oder eine andere Ausrichtung der Striche als bei der Druckskala von FLEXICO wünscht, haftet er allein für die damit einhergehenden Konsequenzen. Die Druckqualität wird anhand eines flachen Druckmediums beurteilt. Fehler, die insbesondere aus Abweichungen in dem vom Kunden freigegebenen Korrekturabzug resultieren, können nicht FLEXICO angelastet werden.

3.5MÄNGEL, REKLAMATIONEN

Der Kunde kann die Annahme einer Lieferung nur dann verweigern, wenn mindestens 5 % aller Produkte, aus denen sich die Lieferung zusammensetzt, mangelhaft sind. Alle Reklamationen wegen eines Mangels der gelieferten Produkte, einer falschen Liefermenge oder falscher Artikelnummern im Verhältnis zu den Angaben im angenommenen Angebot oder in der Auftragsbestätigung von FLEXICO müssen FLEXICO              innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der betreffenden Produkte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden. Eine       Warenrücksendung ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FLEXICO möglich.

3.6 HAFTUNG

Die Haftung von FLEXICO beschränkt sich unabhängig von der Art des festgestellten Defekts (auch bei versteckten Mängeln) auf den vorbehaltlosen Austausch aller Produkte, die bei einer Überprüfung in den Geschäftsräumen von FLEXICO im Beisein beider Parteien für mangelhaft befunden wurden. Falls das geprüfte FLEXICO-Produkt zwar keinen Mangel aufweist, aber aus irgendeinem Grund für den finalen Verwendungszweck oder für die Ware, die in dem FLEXICO-Produkt aufbewahrt werden soll, ungeeignet ist, kann FLEXICO dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Sofern nicht anders angegeben, wird die Eignung der Kaufsache für bestimmte Ziele und/oder Verwendungszwecke des Kunden von FLEXICO nicht garantiert.

4 – EIGENTUMSVORBEHALT

4.1 EIGENTUM AN DEN WAREN

Die bereits oder noch nicht an den Käufer gelieferten Waren werden unter Eigentumsvorbehalt verkauft. Der Eigentumsübergang ist an die vollständige und zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum erfolgte Bezahlung der Waren durch den Kunden gebunden. Waren, die verkauft, jedoch noch nicht bezahlt wurden, verbleiben im Eigentum von FLEXICO. Der Kunde setzt FLEXICO über alle drohenden Pfändungen, eine Zahlungseinstellung, eine Zahlungsunterbrechung oder sämtliche Maßnahmen in Kenntnis, die Auswirkungen auf die Eigentumsrechte an den Waren haben könnten. Wird nicht der gesamte Preis für die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt, hat FLEXICO das Recht, das Eigentum an den Waren auf Kosten und Risiko des Kunden zu beanspruchen. Im Falle einer nicht geleisteten Zahlung muss der Kunde den Zwangsverwalter oder den vom Gericht bestimmten Insolvenzverwalter über diese Bestimmung zum Eigentumsvorbehalt informieren und umgehend eine Bestandsaufnahme der nicht bezahlten und noch im Lager befindlichen Waren durchführen. Ab dem Datum der Lieferung schließen die obigen Bestimmungen weder den Übergang des Risikos des Untergangs oder der Verschlechterung der Waren auf den Käufer noch das Risiko daraus eventuell entstehender Schäden aus.

 

 4.2 KENNZEICHNUNG DER WAREN

Die Waren befinden sich bei der Lieferung in einer Verpackung, die mit dem Namen von FLEXICO versehen ist, damit man sie leichter identifizieren kann. Der Kunde ist verpflichtet, die bei ihm gelagerten Waren in der Originalverpackung zu belassen.

4.3 VERWENDUNG DER WAREN

Die Waren sind zur Verwendung im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Kunden vorgesehen. Der Kunde darf die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung weder an einen Dritten verpfänden noch zu Sicherungszwecken übereignen.

Bei Zahlungseinstellung dürfen die Waren weder verkauft noch verwendet werden.

4.4 SORGFALT BEZÜGLICH DER PRODUKTE UND VERSICHERUNG

Der Kunde ist für die Waren verantwortlich und trägt ab dem Lieferdatum das Risiko und die Verantwortung dafür.

Folglich muss der Käufer die Waren auf eigene Kosten versichern.

5. – AUFLÖSUNG DES KAUFVERTRAGS UND ZAHLUNGSZUWEISUNG

Die Nichteinhaltung einer der oben aufgeführten Verpflichtungen des Kunden, insbesondere die ausbleibende Zahlung innerhalb der vereinbarten Fristen, führt innerhalb von fünf Tagen im Anschluss an die durch Einschreiben mit Rückschein erfolgte und nicht beantwortete Mahnung des Kunden von Rechts wegen und ohne die Notwendigkeit von Formalitäten zur Auflösung des Kaufvertrags, zur Rücknahme der im Lager verbleibenden Waren und zur umgehenden Einstellung von Lieferungen.

In diesen Fällen hat FLEXICO das Recht, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Mahnungen, Formalitäten oder gerichtliche Entscheidungen, sämtliche Verträge mit dem Kunden zu kündigen, ungeachtet, ob es sich um in der Ausführung befindliche oder noch auszuführende Verträge handelt. Nicht verfallene und im Lager des Kunden verbleibende Waren gelten als nicht bezahlt und unterliegen dem Eigentumsvorbehalt. Vorauszahlungen gehen an FLEXICO über und werden zuerst auf den Veräußerungsverlust der Waren und anschließend auf die sonstigen vom Käufer zahlbaren Forderungen verrechnet. Der verbleibende Betrag wird von FLEXICO als Entschädigung einbehalten.

6 – NICHTIGKEIT EINER KLAUSEL

Sollte eine der Klauseln dieser AGB nichtig werden, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln.

7 – SPRACHE

Sofern es das geltende Recht erlaubt, ist für die Auslegung der AGB allein die französische Fassung bzw. ansonsten die englische Fassung maßgeblich.

8 – GELTENDES RECHT

Die AGB unterliegen dem französischen Recht sowie ggf. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

9 – GERICHTSSTAND

Ohne anderslautende Bestimmungen fallen sämtliche Streitigkeiten, auch im Fall einer anderslautenden Regelung in den Bedingungen des Kunden, bei mehreren Beklagten oder im Fall einer Garantieklage in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von BEAUVAIS (60).

10        – KATALOGARTIKEL

FLEXICO behält sich das Recht vor, Katalogartikel unangekündigt zu ergänzen, zu ändern oder zu streichen.